Erben und Schenken zu Lebzeiten - Generationsübergreifende Vermögensplanung

25.02.2026

Erbfälle haben schon den ein oder anderen Erben mehr belastet als genutzt. Sei es die baufällige Immobilie, die das Finanzamt aber so hoch einschätzt, dass die fällige Erbschaftssteuer weder aus verfügbaren Mitteln gezahlt werden kann, noch ein schneller Verkauf überhaupt möglich ist. Frühzeitige Nachlassplanung und Vermögen generations-übergreifend zu denken kann spätere Probleme vermeiden. Gleichzeitig kann es großen Nutzen bringen: sei es um den Nachwuchs frühzeitig mit Bonität durch Immobilienbesitz auszustatten oder Vermögen aus Haftungsrisiken der Eltern zu befreien. 

In diesem Artikel möchte ich eine Einführung geben in die wesentlichen Arten des Vermögensübertrags zu Lebzeiten. Im konkreten Fall bedarf dieses Thema professioneller Steuerberatung, die ich hier im Text genauso wenig bieten kann, wie Anlageberatung. Unten findet sich mein Terminbuchungslink für ein Erstgespräch zur unverbindlichen Besprechung deiner individuellen Situation.

Einführung ins Erbrecht

2009 wurden die Erbfreibeträge, die gleichzeitig auch die Schenkungsfreibeträge sind, etwa vervierfacht. Ein Elternteil kann je Kind zum Beispiel 400.000 Euro innerhalb eines 10-Jahres-Abschnitts steuerfrei übertragen. Ist ein einfaches Eigenheim und ein kleineres Depot im Spiel, die bereits beiden Elternteilen gemeinsam gehören, bei zwei Kindern, auf die sich das Erbe aufteilt, ist das oft kein Problem. 

Bei größeren oder zwischen Elternteilen ungleich verteiltem Vermögen sowie ungleicher Behandlung der Kinder zum Beispiel bei unternehmerischen Nachfolgen wird das Thema schnell relevant. Bei Vererbung außerhalb Verwandtschaft ersten Grades sind die Freibeträge deutlich geringer. Insofern ist eine durchdachte Nachlassplanung unter Berücksichtigung des Erbrechts essentiell. Oft kann mit leichten Mitteln großer Nutzen gestiftet werden und das auch ganz ohne komplexe Stiftungs-Konstrukte, die ich am Ende nur kurz anschneiden werde.

1) Depotübertrag (mit Nießbrauchrecht)

Wertpapiere wie Fonds, ETF und Aktien können mit einem einfachen Formular übertragen werden, auch ohne dass Gewinne steuerpflichtig realisiert werden müssen. Insbesondere bei minderjährigen Kindern bietet das große Chancen, da diese als eigene natürliche Person wieder Steuerfreibeträge haben. Dabei ist nicht nur die Rede von 1.000 Euro Kapitalerträgen. 

Mangels Arbeitseinkommen lässt sich bei Minderjährigen eine "Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung" beim Finanzamt einreichen. Damit werden jegliche Kapitalerträge als Arbeitseinkommen behandelt. Hier sind die ersten 12.350 Euro jedes Jahr steuerfrei. Mit einem engagierten Anlageberater und etwas Eigenaufwand, kann man hier also gut und gerne 150.000 Euro auf jedes Kind übertragen und jedes Jahr etwaige Gewinne realisieren und wiederanlegen. 

Ähnlich wie beim klassischen Übertrag einer Immobilie, gibt es auch bei Depots die Möglichkeit eines Nießbrauchrechts. Damit verbleiben jegliche Dividenden und Zinserträge zu Lebzeiten beim Schenkenden. So lässt sich das Vermögen übertragen, gleichzeitig aber ein laufendes Zusatzeinkommen zum Beispiel in der Rente realisieren. 

2) Versicherungsmantel mit 99/1-Regelung

Sind Wertpapiere einmal auf den Beschenkten übertragen, kann dieser frei darüber verfügen (bei Volljährigkeit). Mehr Sicherheit hat der Schenkende, wenn Geld (oder auch Wertpapiere) im Mantel einer privaten Rentenversicherung mit geteilter Versicherungsnehmer-Eigenschaft übertragen wird. Rechtlich schließt der Schenkende eine Police ab, entscheidet über die Veranlagung und überträgt dann den Vertrag zu 99% an den Beschenkten (99/1-Regelung). 

Damit verbleibt die Kontrolle noch beim Schenkenden. So kann er sicherstellen, dass das Geld nicht jugendlichem Leichtsinn zu Opfer fällt, sondern der Ausbildung oder schon der Altersvorsorge der nächsten Generation. Mit derart frühem Beginn profitiert die nächste Generation besonders vom Zinseszins-Effekt bei langen Vertragslaufzeiten. Bei 7 Prozent Rendite über eine Laufzeit von 50 Jahren ver-30-facht sich das investierte Kapital - aus 100.000 Euro Startinvest entsteht ein Rentenkapital von 3 Millionen Euro .

Im Versicherungsmantel kann beliebig investiert werden. Spezialisierte Anbieter bieten ein Anlageuniversum aus über 9.000 Fonds.

3) Immobilien übertragen: Verkaufen statt Schenken

Der klassische frühzeitige Übertrag einer Immobilie ist ja relativ selbsterklärend und das Thema Nießbrauchrecht habe ich im Abschnitt zum Depotübertrag bereits behandelt. Hier möchte ich die Option vorstellen, eine Immobilie an die nächste Generation zu verkaufen statt zu schenken. Denn das ist manchmal sinnvoller für alle Beteiligten als die einfache Schenkung.

Ist die Immobilie schon über 10 Jahre in ihrem Besitz, kann sie steuerfrei verkauft werden. Verdienen die Kinder schon gutes Geld, können Sie den Kaufpreis plus etwaige Baumaßnahmen von ihrer Einkommenssteuer absetzen. Gleichzeitig fällt beim Verkauf innerhalb der Familie keine Grunderwerbssteuer an. Eltern können dem kaufenden Kind ein Verkäuferdarlehen gewährleisten, was den Gang zur Bank erspart und auch keine besondere Bonität erfordert (zum Beispiel bei frisch Selbstständigen). Somit sichern sich die Eltern bei Bedarf ein laufendes Einkommen im Alter. Ist das nicht notwendig und noch Schenkungs-Freibetrag offen, kann dieser durch teilweisen Darlehenserlass mit einem einfachen Vertrag untereinander ausgeschöpft werden. So kann auch ein ehemals bescheidenes Eigenheim in guter Stadtlage, das heute über 800.000 Euro wert sein kann, effizient übertragen werden. 

4) Familienstiftung

Übersteigt das private Vermögen die Freibeträge deutlich, bietet die privatnützige Familienstiftung die größten Vorteile, ist aber auch mit entsprechenden Einrichtungs- und Verwaltungskosten verbunden. Für eine solche Gestaltung sollte unbedingt professioneller Rat herangezogen werden (den auch ich (noch) nicht anbiete, ich kann lediglich als zusätzlicher Berater begleiten, der bei der Entscheidungsfindung hilft und deine Interessen wahrt).

Im Gegensatz zum direkten Vermögensübertrag unterliegt eine Familienstiftung nicht der üblichen Erbschaftssteuer. Stattdessen fällt die Erbersatzsteuer an - und zwar alle 30 Jahre. Diese wird auf Basis des Nettovermögens der Stiftung berechnet: Vom Brutto-Vermögen werden jegliche Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu gibt es einen Erb-Freibetrag von 800.000 Euro (zusätzlich zu den privaten Freibeträgen). 

Jedoch liegen die Vorteile einer Stiftung nicht nur im Bereich der Erbschaftssteuer. Auch unternehmerisches Vermögen und Immobilien können effektiv in einer Stiftung verwahrt werden mit teils bis zu 100 Prozent Steuerbefreiung der Einnahmen. An dieser Stelle muss ich jedoch auf spezialisierte anwaltliche Beratung verweisen. Bei Vermögen unter zwei Millionen Euro bietet die Stiftung in der Regel auch noch keinen Nutzen. 

Fazit

Frühzeitige Nachlassplanung bereitet die nächste Generation aktiv auf ihre Verantwortung vor und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten. Ohne generationsübergreifene Vermögensplanung können Streitigkeit entstehen und Vermögen einfach auch zerstört werden insbesondere bei Unternehmensanteilen oder komplexeren Immobilien. 

Für eine professionelle Nachlassplanung stehen zertifizierte Finanzplaner dir gern zur Seite. Ich selbst absolviere gerade die Weiterbildung zum Certified Financial Planner an der Executive Academy einer der renommiertesten Business-Universitäten Europas. Als Portfoliomanager habe ich dabei einen ganzheitlichen Blick und biete mit meiner eigenen Vermögensverwaltungs-Strategie eine fundierte Lösung für liquide Anlagen als Basis für dein Finanzkonzept. 

Niklas Krämer

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