bAV für Geschäftsführer: Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage?

15.09.2026

Eine Direktversicherung ist für viele Unternehmen der Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge. Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der jedes Jahr einen größeren Betrag für die eigene Altersvorsorge zurücklegen möchte, stößt sie allerdings schnell an Grenzen.

Denn irgendwann geht es nicht mehr nur um die Frage, welcher Versicherungstarif günstig ist. Es geht darum, ob das Unternehmen überhaupt einen versicherungsförmigen Durchführungsweg braucht – oder ob eine Unterstützungskasse oder Pensionszusage steuerlich und strategisch besser zur eigenen Situation passen. Entscheidend sind dabei nicht nur Beitragshöhe und Rendite. Auch ein späterer Unternehmensverkauf, die Bilanz, die gewünschte Kapitalanlage und die Frage, wie flexibel das Geld im Ruhestand verfügbar sein soll, spielen eine Rolle.

Eine Direktversicherung ist administrativ einfach und im klassischen Versicherungsvertrieb standardisiert umsetzbar. Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist die einfachste Lösung jedoch oft nicht die beste. Zwar kann bei beherrschenden Geschäftsführern das Garantieniveau stark gesenkt werden, dass die eingezahlten Beiträge voll in Aktienfonds und ETFs investiert werden. Einen transparenten Marktvergleich von provisionsfreien Nettotarifen haben wir >hier< veröffentlicht. 

Warum das aber trotzdem oft nicht der beste Weg ist und wann die Durchführungsformen Unterstützungskasse und Direktzusage deutlich attraktiver sind, darum geht es in diesem Beitrag. 

Die Mängel einer Direktversicherung

Vorteile sind insbesondere die Einfachheit - es muss lediglich ein Beitrag an einen Versicherer abgeführt werden. Dieser kümmert sich um die Kapitalanlage und die Verwaltung der Rentenansprüche. Das Unternehmen muss keine Rücklagen bilden, teils wird sogar auf das Verfassen einer Versorgungsordnung verzichtet, was aber unbedingt zu empfehlen ist. 

Durch den Versicherer entstehen aber insbesondere in der Rentenphase hohe versteckte Kosten. Die Folge ist, dass das gleiche Versorgungsversprechen viel mehr Kapitaleinzahlung vom Unternehmen erfordert als eigentlich nötig. 

Außerdem ist die Direktversicherung stark eingeschränkt mit Fördergrenzen von aktuell 8.100 Euro p.a. für Geschäfts-führer und 4.050 Euro p.a. für sozialversicherungspflichtige Angestellte. So ist oft nur eine Betriebsrente von wenigen hundert Euro zu erwarten. Das schließt kaum die Vorsorgelücke von Mitarbeitern und erst Recht nicht von Geschäftsführern. 

Ebenso ist die Flexibilität in der Auszahlung eingeschränkt. Für Geschäftsführer stellt insbesondere die Ausscheide-Erfordernis eine Hürde dar: Die Rente kann nur bezogen werden, wenn du tatsächlich aus dem Unternehmen ausgeschieden bist. Du kannst also nicht im Alter einfach in reduziertem Umfang weiterarbeiten und nebenbei deine Direktversicherung auszahlen lassen. 

Chancen der Unterstützungskasse 

U-Kassen lösen viele Probleme der Direktversicherung. Zunächst gibt es keine Fördergrenze. Deswegen werden Unterstützungskassen oft von Firmen mit hochverdienenden Angestellten wie Anwaltskanzeleien eingesetzt. Ebenso fällt die Ausscheideerfordernis weg: Der Leistungsbezug kann frei gestaltet werden, unabhängig von tatsächlichem Ausscheiden und auch der Beantragung der gesetzlichen Rente bei Mitarbeitern, solange der Ruhestand nicht vor dem 62. Lebensjahr stattfindet. 

In der Praxis werden Unterstützungskassen in der Regel rückgedeckt bei einem Versicherer, was wieder die zuvor erwähnten versteckten Kosten in der Rentenphase verursacht. Aber auch hier schafft es ein spezialisierter Anbieter (mit dem wir die U-Kassen bei unseren Mandanten abwickeln), die ungünstige Kalkulation der Versicherer zu ersetzen und damit aus dem gleichen Kapital ca. 40 % höhere Renten zu realisieren.

bAV voll in eigener Kontrolle: Pensionszusage

Für die Versorgung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten bietet die Pensionszusage die flexibelste und kostengünstigste Möglichkeit. Hier sagt das Unternehmen per Gesellschafter-Beschluss Mitarbeitern eine Vorsorge in Form einer Einmalzahlung oder laufenden Zahlungsverpflichtung, die als lebenslange Rente und Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die Verantwortung dafür trägt erstmal allein das Unternehmen. Für diese Verpflichtung müssen Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden, was im Falle eines Firmenverkauf zu Komplikationen führen kann, wenn sie nicht durch Vermögenswerte auf der Aktiv-Seite gedeckt sind. 

Damit bietet die Pensionszusage aber auch eine riesige Chance: Die Geschäftsführung kann das Kapital frei investieren - auch ins eigene Unternehmen - und hat durch die Steuererstattung durch die gewinnschmälernde Rückstellung einen Liquiditätsvorteil. Für Unternehmen aus der Immobilien- und Finanzwirtschaft ist das hochinteressant, die mit ihren Anlagen teils deutlich überdurchschnittliche Renditen erzielen. 

Aufgrund der Bilanzwirkung eignen sich Pensionszusagen insbesondere für Bonuszahlungen (Tantieme) für Geschäftsführer und leitende Angestellte. Dabei wird in der Regel eine Verzinsung garantiert. Erzielt das Unternehmen mit ihrer Kapitalanlage höhere Rendite, können die frei im Unternehmen eingesetzt werden - zum Beispiel für eine zusätzliche Geschäftsführerversorgung. 

Vergleich bAV Durchführungsformen

Direktversicherung Unterstützungskasse Pensionszusage
Beitragshöhe Begrenzt Deutlich flexibler Flexibel
Bilanzwirkung Keine Keine Hoch
Kapitalanlage Fondsauswahl über Versicherer Fondsauswahl über Versicherer
Auskopplung in Auszahlphase möglich
Sehr flexibel
Arbeitgeberwechsel Relativ einfach Nicht möglich Nicht möglich
Unternehmensverkauf Unproblematisch Unproblematisch Beachten
Geeignet für Standard-bAV Höhere Versorgung GGF / leitende Angestellte


Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge bietet für Geschäftsführer enorme Chancen, um steueroptimiert Vermögen für die eigene Altersvorsorge aufzubauen. Welche Durchführungsform dabei die richtige ist, hängt aber stark von der individuellen Situation ab.

Die Direktversicherung ist einfach, gut übertragbar und für kleinere bis mittlere Versorgungsbeiträge häufig ausreichend. Bei höheren Versorgungswünschen stößt sie jedoch schnell an ihre steuerlichen Fördergrenzen.

Die Unterstützungskasse ermöglicht deutlich höhere Beiträge, ohne Rückstellungen in der Bilanz des Unternehmens zu erfordern. Die Kapitalanlage erfolgt zunächst weiterhin über eine Versicherung, kann in der Auszahlungsphase aber ausgekoppelt werden (dazu bitte uns ansprechen - auch bei bestehenden Verträgen).

Die Pensionszusage bietet die größte Gestaltungsfreiheit und ermöglicht insbesondere eine freie Kapitalanlage. Dafür übernimmt das Unternehmen selbst eine langfristige Versorgungsverpflichtung. Gerade eine spätere Nachfolge oder ein Unternehmensverkauf sollte deshalb von Anfang an mitgedacht werden.

Entscheidend sind also nicht nur Steuerersparnis und Rendite. Alter und Versorgungsziel des Geschäftsführers, Beitragshöhe, wirtschaftliche Situation des Unternehmens, gewünschte Kapitalanlage sowie Nachfolge- und Verkaufsplanung müssen zusammen betrachtet werden. Auch eine Kombination verschiedener Durchführungswege kann sinnvoll sein.

FAQs

Was ist für Geschäftsführer besser: Direktversicherung oder Unterstützungskasse?

Das hängt insbesondere von der gewünschten Beitragshöhe ab. Die Direktversicherung ist einfach und standardisiert, unterliegt aber steuerlichen Fördergrenzen. Eine Unterstützungskasse ermöglicht deutlich höhere Beiträge und kann deshalb insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer mit höherem Einkommen interessant sein.

Wie viel kann ein Geschäftsführer steuerfrei in die bAV einzahlen?

Bei einer Direktversicherung sind Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Bei einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage gelten diese festen Beitragsgrenzen grundsätzlich nicht, wobei insbesondere Angemessenheit und steuerliche Anerkennung zu beachten sind.

Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erhalten?

Ja. Eine Pensionszusage kann gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant sein, weil sie hohe Versorgungsleistungen und große Flexibilität bei der Kapitalanlage ermöglicht. Für die steuerliche Anerkennung müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Was passiert mit einer Pensionszusage beim Unternehmensverkauf?

Eine bestehende Pensionszusage kann einen Unternehmensverkauf erschweren, da die Verpflichtung grundsätzlich in der Gesellschaft verbleibt. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, wie die Versorgung gestaltet oder gegebenenfalls ausgelagert werden kann.

Kann man Direktversicherung und Unterstützungskasse kombinieren?

Ja. Eine Kombination verschiedener Durchführungswege ist grundsätzlich möglich. So kann beispielsweise zunächst die steuerliche Förderung einer Direktversicherung genutzt und für darüber hinausgehende Versorgungsbeiträge eine Unterstützungskasse eingesetzt werden.


Du überlegst als Gesellschafter-Geschäftsführer, ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage für dich sinnvoll ist?

In unserem kostenfreien Erstgespräch schauen wir uns gern deine Unternehmenssituation, geplante Beitragshöhe und mögliche Exit-/Verkaufspläne an und klären, welche Durchführungswege überhaupt sinnvoll weiterzuprüfen sind.

Ich freue mich, dich kennenzulernen. 


Niklas Krämer

weitergedacht. Anlageberatung